Hebammen an Schulen

Hebammen werden häufig von Lehrern oder Eltern gebeten, im Rahmen des Sexualkunde- oder Biologieunterrichts anhand ihres Berufsalltags die Themen Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett vorzustellen.

Die CDROM “Hebammen an Schulen” enthält Unterrichtsmaterial für Hebammenunterricht an Grundschulen, aber auch für Unterricht bei älteren Kindern (Inhalt der Berliner und Schleswig-Holsteiner Mappe) und einen Schwangerenstarschnitt. Seit April 2006 ebenfalls bei Ute Petrus erhältlich: Unterricht zum Thema Brust und Stillen in höheren Klassen. Weiterhin gibt es eine Audio-CD “Töne im und aus dem Mutterleib” und den jeweiligen Rahmenlehrplan Sexualkunde ihres Bundeslandes (bitte immer angeben).

Die CDs kosten 15 €. Sie bekommen eine Rechnung!
Sie können mit der CD auch einige Flyer kostenlos mitbestellen.
Möchten Sie die Flyer ohne CD bestellen, schicken Sie bitte einen frankierten Rückumschlag DIN A 6 lang mit 0,70 €, wenn Sie nur 1-2 Flyer brauchen.
Einen frankierten Rückumschlag DIN A 4 mit 1,45 €, wenn Sie mehr als 2 Flyer brauchen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:
https://www.hebammenverband.de/services/arbeitshilfen-fuer-hebammen/hebammen-an-schulen/

CDROM und Flyer “Hebammen in Schulen” können weiterhin bestellt werden bei:
Ute Petrus, Zur Kütte 12, 36211 Alheim
Telefon 05664/9390081, Fax 05664/9390082 oder E-mail ute.petrus@t-online.de

Lehrbeauftragte an Schulen

Mit den “Handreichungen des Kultusministeriums für Schulleitungen zur Vergabe von Lehraufträgen an Lehrbeauftragte an Schulen” aus dem Jahr 2002 wurden die Rahmenbedingungen für eine Öffnung der Schule gegenüber der gesellschaftlichen Wirklichkeit geschaffen. Und so können auch Hebammen als Lehrbeauftragte an Schulen für eine neue Qualität der Integration von Schule und Gesellschaft stehen.

Ministerpräsident Öttinger: “Der Staat und die Schulen wären schlecht beraten, wenn wir diese Talente und Kompetenzen in der Mitte unserer Gesellschaft nicht nutzen und fördern und in der Schule zu einem Faktor und Partner machen würden”

Lehrbeauftragte an Schulen müssen einen befristeten Arbeitsvertrag als Lehrbeauftragte erhalten. Der Antrag dazu ist von der Schule im Kalendervorjahr beim Kultusministerium zu stellen. Also spätestens im Dezember 2009 für die ersten Monate des Schuljahres 2010/2011.